Beschlussvorlage - VO/2/0056/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Groß Siemz zum

31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und Prüfvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig verfügbare Mittel in Höhe von 32.674,35 €, HH-Überschreitungen diesbezüglich bestehen nicht. Eine Übersicht der HH-Überschreitungen sowie der verfügbaren Mittel ist der Anlage beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Siemz zum 31. Dezember 2018 i. d. F vom 08.11.2019.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.702,81 € wird in das Haushaltsfolgejahr vorgetragen. Der Ergebnisvortrag 2019 saldiert sich nunmehr auf 675.938,24 €.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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