Informationsvorlage - VO/2/0037/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan der Stadt Schönberg enthält insgesamt 31 Produkte verteilt auf 5 Teilhaushalte. Deren Gliederung folgt der örtlichen Organisationsstruktur und orientiert sich an der jeweiligen Produktverantwortung, wobei die Teilhaushalte 1 bis 4 spezifische Aufgaben der jeweiligen Fachbereiche enthalten, der Teilhaushalt 5 bildet den Pflichthaushalt „zentrale Finanzdienstleistungen“.

Jeder dieser Teilhaushalte bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Budget), innerhalb welcher alle Ansätze für Aufwendungen (ergo Auszahlungen) kraft Gesetz gegenseitig deckungsfähig sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Von dieser Budgetregelung ausgenommen sind bspw. die Aufwendungen für Personal, Abschreibungen und für Unterhaltung u. Bewirtschaftung, die jeweils ein eigenes Budget bilden.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Budgets und die Erreichung der vereinbarten Leistung obliegt dem jeweiligen Fachbereichsleiter (Budgetverantwortlicher).

Eine Übersicht über die Teilhaushalte und den ihnen zugeordneten Produkten ist der Anlage beigefügt.

 

In jedem Teilhaushalt sind nach § 4 (7) der Gemeindehaushaltsverordnung die wesentlichen Produkte und deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden.“

Die Stadtvertretung muss vorgeben, welche Produkte aus dem Gesamtproduktkatalog der Gemeinde wesentlich sind, was gleichzeitig zur Folge hat, dass für diese Produkte dann Ziele und Kennzahlen zu definieren und abzubilden sind.

 

Indizien für die Wesentlichkeit eines Produktes:

-          für die Erreichung strategischer Ziele unverzichtbare Aufgabenstellungen

-          hohes Finanzvolumen

-          besondere Brisanz in der Öffentlichkeit

-          besonderes Interesse in der Kommunalpolitik oder

-          massive Probleme in der Vergangenheit

-          etc.

 

Für einige Produkte wurde verwaltungsseitig der beiliegende Vorschlag zu möglichen Zielen erarbeitet. Diese sollten grundsätzlich so formuliert werden, dass sich ihre Erreichung bzw. Nichterreichung feststellen lässt, sog. S.M.A.R.T.e Ziele (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert). Die Überwachung dieser Ziele erfolgt über Kennzahlen. Jedem Ziel wurde eine oder mehrere Kennzahlen zugeordnet.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, sich zunächst auf die wichtigsten Ziele und Kennzahlen zu beschränken, um eine tatsächliche Verwertung der ausgewiesenen Informationen überhaupt zu ermöglichen und sogenannte "Zahlenfriedhöfe" zu vermeiden.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte im Rahmen des Haushaltes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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