Beschlussvorlage - VO/2/0059/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Roduchelstorf plante bereits 2018 die Maßnahme „Ausbau der Straße am Sportplatz“. Die Straße verbindet den Ortskern mit dem Sportplatzgelände auf dem sich das Dorfgemeinschaftshaus befindet. Die Kreditaufnahme in Höhe des Eigenteils von 79.000 € wurde am 21.06.2018 trotz weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit genehmigt, da das Oberflächenwasser, die Beschaffenheit der Oberfläche und die fehlende Straßenbeleuchtung das Erreichen des Dorfgemeinschaftshauses für ältere und gehandicapte Bürger verhindert. Die Maßnahme ist insofern aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht als notwendig anerkannt.

Folgender Sachverhalt im Zusammenhang mit der Maßnahme führt dazu, dass die Ansätze für die Baukosten sowie für die damit verbundene Kreditfinanzierung den Haushaltsplan maßgeblich verändern und neu veranschlagt werden müssen.

Die Ausschreibung der Maßnahme ist erfolgt. Am 20.08.2019 war die Submission. Es haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot übersteigen die Baukosten um 36.200 EUR. Ein Änderungsantrag auf Nachförderung der Maßnahme nach Ausschreibung wurde an den Landkreis gestellt, jedoch nicht in Aussicht gestellt. Entsprechend des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.06.2019 werden keine Beiträge für diese Maßnahme erhoben.  Insofern muss dieser Mehrbetrag ebenfalls finanziert werden. Die Kreditgenehmigung wurde am 27.09.2019 entsprechend um 36.200 Euro erhöht. Mithin erhöht sich die Kreditaufnahme auf 115.200 €.

 

Da die Banken erst am Tage der Gemeindevertretersitzung die aktuellen Zinssätze am späten Nachmittag zusenden können, werden die Angebote dahingehend ergänzt, dass Informationen zur gesamten Zinsaufwendung bei einer Laufzeit von 10 Jahren ersichtlich sind. Bei der KfW-Bank gestaltet es sich etwas zeitintensiver. Hier wird der Tageszinssatz allgemein am 28.11.2019 mitgeteilt. Sollte die Gemeindevertretung sich für die KfW-Bank entscheiden, muss der am 28.11.19 beigefügte Antrag von der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter unterzeichnet, gesiegelt und zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie des Personalausweises der KfW-Bank zugeschickt werden. Erst nach Annahme des Antrages durch die KfW-Bank kann ein Abruf der Darlehenssumme erfolgen. Dieser Abruf ist ebenfalls direkt von der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter zu unterzeichnen. Danach gilt der Zinssatz am Tage des Eingangs des Kreditabrufs bei der KfW.

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung werden somit aktuelle Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kreditinstitute (bis auf KfW) halten sich bis zum nächsten Werktag, jedoch maximal bis 8.30 Uhr, an das unterbreitete Angebot gebunden. Das angenommene Angebot muss von der Bürgermeisterin und einem Stellvertreter am Sitzungsabend unterzeichnet und gesiegelt werden.

 

Folgende Modalitäten werden zur Angebotsunterbreitung vorgegeben:

 

Kreditart: Annuität- und Tilgungsdarlehen

 

Darlehenssumme: 115.200 €

 

Auszahlung:   05.12.2019

Laufzeit:           

Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren / externe Ausweisung der Zinsaufwendungen während der Laufzeit

 

 

Zins- und Tilgungsleistung: vierteljährlich nachträglich zum 15.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeivertretung beschließt den Abschluss eines Kreditvertrages zu den vorgegebenen Konditionen über das

 

 

Kreditinstitut: …………………

 

zum Zinssatz von ……………Prozent.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zins- und Tilgungsleistungen gemäß Angebot

 

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