Beschlussvorlage - VO/3/0013/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schattin am 01.11.2019 wurde Herr Reinhard Abels zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) vom 10.05.2019 sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Reinhard Abels hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Reinhard Abels zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schattin zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Reinhard Abels zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Lüdersdorf

 

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