Informationsvorlage - VO/2/0061/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 30.10.2019, aus dem die Orientierungsdaten auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes M-V zu entnehmen sind. Hierin werden Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden sowie zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurden im 1. Entwurf die bislang vorliegenden Mittelanmeldungen der Fachabteilungen eingearbeitet.

Weitere Informationen erfolgen am Sitzungsabend

 

 

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Anlagen

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