Beschlussvorlage - VO/3/0014/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 24.10.2019 stellte der Gemeindewehrführer Herr Thomas Ewald-Nifkiffa den Antrag (siehe Anlage) auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Funktion eines Atemschutzgerätewartes der Gemeindewehr Lüdersdorf. Zentrale Aufgabe des Gerätewartes ist die übergeordnete Koordination und Erhaltung der Einsatzbereitschaft der in den Ortswehren vorhandenen Atemschutztechnik.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf hat in Ihrer Sitzung am 15. März 2016 eine Satzung über die Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.

 

Diese Satzung sieht derzeit die Zahlung folgender Funktionen und Beträge vor:

 

§ 1

 

1.

Gemeindewehrführer

170,00 EUR/Monat

2.

stellv. Gemeindewehrführer

85,00 EUR/Monat

3.

Ortswehrführer

140,00 EUR/Monat

4.

stellv. Ortswehrführer

70,00 EUR/Monat


 

§ 2

 

Darüber hinaus werden an Personen mit besonderen Aufgaben Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen in folgender Höhe gezahlt:

 

1.

Gerätewart

50,00 EUR/Monat

2.

Jugendwart

70,00 EUR/Monat

3.

stellv. Jugendwart

35,00 EUR/Monat

 

§ 3

 

Für die Teilnahme an Einsätzen wird den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr pauschal

5,- EUR je Einsatz gezahlt.

 

Für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Funktion des Atemschutzgerätewartes Gemeindewehr ist daher eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Der Änderungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die im Entwurf beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 600,- € (jährlich) wurden bei der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.

 

Loading...