Beschlussvorlage - VO/6/0014/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 der Hauptsatzung bildet der Amtsausschuss einen Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz mit folgendem Aufgabengebiet:

 

-       örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Amtes und,

-       sofern diese Aufgabe nach § 36 Abs. 2 S. 6 KV M-V in Verb. mit § 1 Abs. 2 KPG M-V übertragen wurde, der amtsangehörigen Kommunen

 

Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich nicht mit Mitgliedern des Amtsausschusses besetzt werden sollen, ist dieses mit Beschluss des Amtsausschusses möglich und in der Hauptsatzung festzuschreiben (§ 36 Abs. 5 Satz 2.KV M-V).

 

Die Mitglieder des Ausschusses werden in Mehrheitswahl (mit den meisten Stimmen) gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss, beschließt sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss zu berufen, ohne dass die Mitglieder des Amtsausschusses die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen.

 

Der Amtsausschuss wählt folgende   (Anzahl)   Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

  1. _______________________
  2. _______________________
  3. _______________________

 

Als Stellvertreter werden gewählt:

1. _______________________

2. _______________________

3. _______________________

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld nach §10 der Hauptsatzung des Amt Schönberger Land

 

Anlage:

keine

 

 

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