Beschlussvorlage - VO/6/0015/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß der zuvor beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf wird ein Rechnungsprüfungsausschuss bestehend mit 5 Mitgliedern gebildet.

 

Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich nicht mit Mitgliedern der Gemeindevertretung besetzt werden sollen, ist dieses mit Beschluss der Gemeindevertretung möglich und in der Hauptsatzung festzuschreiben (§ 36 Abs.5 Satz 2 KV M-V).

 

Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer.

Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

 

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss zu berufen, ohne dass die Mehrheit der Gemeindevertretung die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen.

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen bzw. sachkundige Einwohner/innen in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

  1. _______________
  2. _______________
  3. _______________
  4. _______________
  5. _______________

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld nach § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf
 

 

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