Informationsvorlage - VO/6/0016/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschuss einmal jährlich schriftlich der Stadtvertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

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Anlagen

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