Beschlussvorlage - VO/1/0144/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß der zuvor beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

Dieser besteht aus 3 Mitgliedern, davon mindestens 1 Gemeindevertreter/in. Es sind keine Stellvertreter zu wählen. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer.

 

Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

 

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt nachstehende(n) Gemeindevertreter/in bzw. sachkundige Einwohner/innen in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Ausschussmitglied

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld gem.  Hauptsatzung

 

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