Informationsvorlage - VO/2/0069/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des 2. Haushaltsentwurfes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 30.10.2019 einschließlich nachträglicher Änderung zum Anteil an der Umsatzsteuer, Änderungen gemäß 1. Beratung zum HH 2020 sowie Mittelanmeldungen und zwischenzeitliche Änderungen und Ergänzungen der Fachabteilungen. Weitere Änderungen und Ergänzungen können am Sitzungsabend noch geplant und gleichzeitig im Programm hinterlegt werden, so dass die Endfassung am 03.03.2020 im Hauptausschuss beschlossen bzw. der Stadtvertretung empfohlen werden kann 

 

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Anlagen

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