Beschlussvorlage - VO/1/0146/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 28.11. 2019 wurde in der Gemeindevertretung über die Zahlung eines Sitzungsgeldes beraten.

 

Die Entschädigungsverordnung enthält dazu folgende Regelungen:

§ 14 Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen

 

(3) Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung darf in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten 60 Euro nicht übersteigen. In allen weiteren Gemeinden mit hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Verwaltung, in Ämtern, in Ortsteilvertretungen sowie in Zweckverbänden darf die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 40 Euro nicht übersteigen. Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen können für jede von ihnen geleitete Sitzung bis zum Eineinhalbfachen des jeweiligen Höchstsatzes nach den Sätzen 1 bis 2 erhalten.

 

Somit kann die Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von bis zu 40 € und für die Ausschussvorsitzenden in Höhe von bis zu 60 € festlegen. Dazu ist ein Satzungsbeschluss notwendig. Der § 7 Abs. 3 wäre wie folgt anzupassen:


Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, Ausschüsse, in die sie gewählt wurden und der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von XX,XX EUR und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 15 Euro.

 

Der Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist beigefügt. Die Satzung wird mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen. Es sind somit 5 Ja-Stimmen erforderlich. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben für den Haushalt 2020

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...