Informationsvorlage - VO/3/0017/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 23.04.2017 der CDU-Fraktion wird eine Plakatierungssatzung ins Verfahren eingebracht. Die CDU-Fraktion bezieht sich auf eine fehlende Plakatierungssatzung in der Gemeinde. Dem Antrag wurde bereits der Entwurf eines Satzungstextes beigefügt.

Da über den Antrag bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entschieden wurde, wandte sich sowohl der Bauausschussvorsitzende als auch der Bürgermeister an die Verwaltung.

Bei der Prüfung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass bereits in den Sitzungen der Gemeindevertretung am 07.01.2010 und 24.10.2013 eine Sondernutzungssatzung beschlossen wurde die ordnungsgemäß veröffentlicht wurde und deshalb rechtskräftig ist. Bereits die Sondernutzungssatzung wurde von der CDU-Fraktion ins Verfahren eingebracht. Im Vergleich zu den Satzungen anderer Gemeinden in der Umgebung ist die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Selmsdorf am ausführlichsten ausformuliert. Sie enthält Sachverhalte, die für das Gemeindegebiet vermutlich nie zum Tragen kommen. Die Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen ist bereits Bestandteil dieser Satzung (s. Anlage § 3) und ist aus Sicht der Verwaltung mehr als ausreichend ausformuliert. Alle anderen Plakate stellen Sondernutzungen dar, die in der Satzung ebenfalls geregelt sind. Es gibt sogar einen Gebührentarif für Schilder (Tarif Nr. 8). In der Anlage 1 zur Satzung sind die Standorte für Großplakate aufgeführt. Satzungsanlagen können durch einfachen Beschluss der Gemeindevertretung geändert oder ergänzt werden.

Der vorgelegte Entwurf einer Plakatierungssatzung regelt wiederum die Aufstellung von Plakaten, so dass derselbe Sachverhalt erneut geregelt würde. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und auch nicht erforderlich.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Antrag auf Erlass einer Plakatierungssatzung nicht weiter zu verfolgen. 

 

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