Beschlussvorlage - VO/4/0146/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 02.04.2019 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow beschlossen (Feststellungsbeschluss). Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow wurde am 07.08.2019 (Posteingang 14.08.2019) die Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, beantragt. Die Stadt Dassow erhielt den Genehmigungsbescheid mit einer Maßgabe am 08.11.2019 (Posteingang 12. November 2019) ohne Aktenzeichen, Grevesmühlen, 08.11.2019 (Anlage 1). Die Stadt Dassow beabsichtigt die Maßgabe zu erfüllen. Dies bedarf einer Ergänzung der Abwägung zur

Klarstellung der angesprochenen Punkte in Bezug auf 

-         Maßgabe Teil 1:  Bestätigung der Anzahl der Fahrzeuge gemäß Gutachten,

-         Maßgabe Teil 2: Lärmspitzen gemäß Taktmaximalpegelverfahren (wird gesondert ausgeführt – siehe Fußnote) werden berücksichtigt,

-         Maßgabe Teil 3:  Aussagen zu Immissionsorten werden ergänzt.

Eine Überarbeitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der zugehörigen Begründung erfolgt nicht. Grundzüge der Planung werden nicht berührt; Sachaussagen bleiben unverändert. Zur Erfüllung der Maßgabe ist durch die Stadtvertretung ein Beitrittsbeschluss zu fassen. Die ergänzte Abwägung wird zu den Verfahrensunterlagen genommen. Die Bekanntmachung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes kann alsdann erfolgen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, die Maßgabe (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) aus der Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 08.11.2019 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow, ohne Aktenzeichen, Grevesmühlen, 08.11.2019, wie folgt zu behandeln: 

 

Erfüllung der Maßgabe Teil 1

Die Abwägung zu Punkt 7.2 wird ergänzt, um die Bedenken, dass von einer zu geringen Zahl an Fahrzeugen ausgegangen wird, auszuräumen.

Die Abwägung wird dahingehend ergänzt: Die Lärmprognose weist die verschiedenen Nutzungsvarianten aus, die für das Planverfahren mit der Stadt Dassow und mit dem MC Dassow abgestimmt wurden und beinhaltet die zulässige Anzahl der Fahrzeuge sowie die damit verbundene Betriebszeit, die für die am Standort vorhandenen Verhältnisse zulässig sind.

Die Sicherstellung des beantragten und gutachterlich beurteilten Betriebszustandes liegt beim Betreiber der Anlage. Eine Nutzung außerhalb der beantragten Betriebszeiten ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einzäunung) zu unterbinden. Im Gutachten wurden unterschiedliche Immissionsquellen betrachtet. Verkehrs- und Parkflächen wurden neben den hohen Geräuschpegeln der Motorräder betrachtet. 

 

Erfüllung der Maßgabe Teil 2

In Erfüllung der Maßgabe Teil 2 werden die Abwägungsergebnisse unter 7.2

dahingehend ergänzt, dass Aussagen zu Lärmspitzen (an Steigungskuppen) ergänzt werden. Entsprechend gutachterlicher Ausführungen wird die Abwägung dahingehend ergänzt. Die Emissionswerte der VDI 3770 wurden an verschiedenen Motocross-Anlagen gemessen und beinhalten die typischen Bahneigenschaften mit hügeligem Rundkurs. Die Basis für die Berechnung der Beurteilungspegel sind die Schallleistungspegel, die nach dem Taktmaximalpegelverfahren1 (siehe unten) ermittelt wurden. Dabei wird die Lästigkeit von kurzzeitig stark schwankenden Geräuschen (Impulshaltigkeit) berücksichtigt. Die angesprochenen Situationen sind bereits in der Berechnung berücksichtigt.

 

Erfüllung der Maßgabe Teil 3:

In Erfüllung der Maßgabe Teil 3 wird die Abwägung zu Punkt 7.4 der tabellarischen Zusammenstellung gemäß Abwägungsbeschluss hinsichtlich der Aussagen zu den Immissionsorten IO 7 und IO 10 sowie IO 4 und IO 6 ergänzt. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wurde vorgetragen, dass die höchsten Immissionsbelastungen an den Immissionsorten IO 7 und IO 10 auftreten, nicht jedoch an den dichter gelegenen IO 4 und IO 6.

Zur Klarstellung wird hier dargestellt, dass die höchsten Immissionswerte am IO 10 eintreten und sich mit zunehmender Entfernung wie folgt reduzieren:

am IO 10  mit 62,78 dB(A),

am IO 4  mit 62,21 dB(A), 

am IO 6  mit 61,87 dB(A), 

am IO 7  mit 60,60 dB(A).

Die Liste der Immissionsorte und als Beispiel die Beurteilungspegel Werktag für Variante 1.1 – Jugend-Motocross bzw. Enduro-Motorrad/ Rennen wurde hier verwendet. 

Des Weiteren werden 2 Ergebnistabellen aus dem Gutachten dargestellt und nach dem aus dem Luftbild entnommenen Abstand zur Mitte der Rennstrecke sortiert. Nach Überprüfung sind die Abstände und die damit verbundenen Werte durchaus plausibel.

 

IO Sortierung nach Abstand zur fiktiven Mitte der

Rennstrecke 

Abstand in m

Lr,A (Tabelle 2.1.1)

Lr,A (Tabelle 2.1.3)

IO 10 (Hs.Nr. 63)

ca. 333

62,78

69,62

IO 4 (Hs.Nr. 67 mit Anbauten)

ca. 350

62,21

69,06

IO 6 (Hs.Nr. 65)

ca. 360

61,87

68,82

IO 7 (Hs.Nr. 69)

ca. 410

60,60

67,45

 

 

2.      Die Erfüllung der Maßgabe Teil 1, Teil 2 und Teil 3 zu den einzelnen Punkten der Abwägung unter 7.2 und 7.4 der Abwägung wird beschlossen.

 

3.      Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow gemäß § 6 Abs. 5 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

1 Taktmaximalpegelverfahren: Nach der „Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen“ vom Bayrischen Landesamt für Umwelt 2019 gilt:

Sofern Impulse und/ oder auffällige Pegeländerungen in der Teilzeit Ti mehr als einmal pro Minute auftreten ist der Wirkpegel LAFTm,i nach dem Taktmaximalpegelverfahren mit einer Taktzeit von 5 Sekunden zu bestimmen. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag KI,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen (LAm,i + KI,i = LAFTm,i).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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