Beschlussvorlage - VO/1/0152/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Stadt Schönberg bestimmt in § 10 Abs. 1 letzter Satz, dass für jede Fraktion sowie Zählgemeinschaft ein Stellvertreter zu wählen ist, welcher immer dann tätig wird, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist.

 

Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder erfolgt gem. § 36 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Gem. § 32 Abs. 2 KV M-V kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Zu Zählgemeinschaften können sich fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung untereinander oder mit einer Fraktion zusammenschließen. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los.

 

Wahlen erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt folgende Personen als stellvertretende Mitglieder:

 

Finanzausschuss
 

KWG

 

SPD

 

CDU

 

Die Linke

 

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung

 

KWG

 

SPD

 

CDU

 

Die Linke

 

 

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales

KWG

 

SPD

 

CDU

 

Die Linke

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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