Beschlussvorlage - VO/2/0089/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde gemäß den Mittelanforderungen der Einrichtungen und der Fachbereiche aufgestellt. Die empfohlenen Änderungen aus den beiden Beratungen des Hauptausschusses wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Kreisumlage wurde gemäß der Ankündigung der Landrätin auf 37,8385 % gesenkt.

 

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2020 im Jahr 2021 bzw. 2021 in 2022 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Da die Gemeinde Selmsdorf eine Einwohnerzahl von unter 5.000 Einwohnern hat, ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

323

384

339

aktueller Hebesatz der Gemeinde

400

380

340

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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