Beschlussvorlage - VO/1/0021/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hatte am 17.10. 2019 bereits Mitglieder in den Ortbeirat gewählt. Für den Ortsteil Rubensdorf hatte sich jedoch kein Kandidat gefunden. Diese Wahlstelle ist derzeit frei.

 

Die Bildung des Ortsbeirates richtet sich nach § 42 KV M-V i. V. m. § 14 der Hauptsatzung. Gem. Hauptsatzung ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. § 32 Abs. 2 KV M-V regelt das Verfahren wie folgt:

 

Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los. Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.

 

Herr Busse hat mit E-Mail vom 21. Januar 2020 Herrn Torsten Memmert, OT Rupensdorf, Dorfstraße 2, 23923 Schönberg zur Wahl vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt folgende Besetzung einer freien Wahlstelle:

 

Ortsbeirat:
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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