Beschlussvorlage - VO/1/0154/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Stadt Schönberg bestimmt in § 10 Abs. 5 letzter Satz, dass für jede Fraktion sowie Zählgemeinschaft ein Stellvertreter zu wählen ist, welcher immer dann tätig wird, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist.

 

Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder erfolgt gem. § 36 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Gem. § 32 Abs. 2 KV M-V kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Zu Zählgemeinschaften können sich fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung untereinander oder mit einer Fraktion zusammenschließen. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los. Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.

 

Wahlen erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen.

 

Die Stadtvertretung hat die stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bereits im Oktober 2019 gewählt. Dabei blieb jedoch eine Wahlstelle frei.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt folgende Besetzung einer freien Wahlstelle:

 

Rechnungsprüfungsausschuss:
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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