Beschlussvorlage - VO/2/0091/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2020 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Es wird eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt, bzw. um mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse, dringend empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept sowie im Vorbericht enthalten. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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