Beschlussvorlage - VO/2/0092/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Da die Gemeinde Siemz-Niendorf eine Einwohnerzahl von unter 1.000 Einwohnern hat, ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

319

375

331

aktueller Hebesatz der Gemeinde Niend./Gr. Siemz

280 / 270

360 / 340

330 / 320

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

339

395

351

 

Eine entsprechende Erhöhung der Hebesätze wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

 

Grundsätzlich muss jedoch eine Anpassung auf einheitliche Hebesätze je Steuerart erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

mit einer Erhöhung/Anpassung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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