Beschlussvorlage - VO/6/0014/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Regelungen zur Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses mussten aufgrund eines Hinweises der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angepasst werden. Zudem wurde vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder auf 7 Personen zu erhöhen.

 

Über die konkreten Änderungen der Hauptsatzung wurde zuvor in der heutigen Sitzung beraten und beschlossen.

 

Am 17.12. 2019 wurde bereits über die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses entschieden. Es wurden 3 ordentliche Mitglieder und 2 Verhinderungsvertreter gewählt. Aufgrund der neuen Regelung in der Hauptsatzung sind jetzt bis zu 4 Wahlstellen frei. Von den 4 Wahlstellen muss mindestens eine Wahlstelle mit einem Mitglied aus dem Amtsausschuss besetzt werden.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 135 KV M-V i. V. m. § 32 Abs. 1 KV M-V als Mehrheitswahl. Gewählt ist wer die meisten Stimmen erhält.

 

Selbstverständlich können die Verhinderungsvertreter jetzt als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Zudem ist auch eine Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss wählt folgende weitere Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

1 Mitglied Amtsausschuss

 

2 Mitglied Amtsausschuss oder sach-kundiger Einwohner

 

3 Mitglied Amtsausschuss oder sach- kundiger Einwohner

 

4 Mitglied Amtsausschuss oder sach-kundiger Einwohner

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld

 

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