Beschlussvorlage - VO/1/0164/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zurzeit sind 60 SIM-Karten im Amt und den amtsangehörigen Städten und Gemeinden im Einsatz. Der bestehende Vertrag wurde gekündigt. Die Karten müssen jetzt neu beschafft werden.

 

Dabei wird von Kosten in Höhe von monatlich 1.000 € ausgegangen – pro Jahr also 12.000 €. Dieser Betrag überschreitet die Wertgrenze gem. § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung des Amtes. Daher hat der Amtsausschuss über die Vergabe zu entscheiden und den Zuschlag zu erteilen.

 

Folgende Leistungen sollen von den Bietern erbracht werden:
- Lieferung von SIM-Karten (Sprach- und / oder Datentarife)
- Portierung der bestehenden Rufnummern
- Zugang zu einem Serviceportal (online) zur Verwaltung der SIM-Karten
- Business-Hotline und persönlicher Ansprechpartner
- Rechnung und Einzelverbindungsnachweis in Datei- und Papierform

 

Die Beschaffung beschränkt sich nicht nur auf die vorhanden 60 Karten. Bei Bedarf werden zusätzliche Karten z.B. für den digitalen Sitzungsdienst beschafft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss stimmt der Beschaffung von mindestens 60 SIM-Karten für das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden und Städte zu. Das Beschaffungsverfahren wird als Verhandlungsvergabe gem. UVgO durchgeführt. Die Zuschlagserteilung (Auswahl des wirtschaftlichen Bieters) wird auf die Vergabe- bzw. Bedarfsstelle übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonten „Geschäftsaufwendung“ beim Amt und den Gemeinden und Städten in Höhe von geschätzt 12.000 € jährlich (ohne digitalen Sitzungsdienst)

 

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