Beschlussvorlage - VO/2/0093/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden und Städte die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Da die Stadt Dassow eine Einwohnerzahl zwischen 3.000 - 5.000 Einwohnern hat, ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

323

384

339

aktueller Hebesatz der Gemeinde

300

380

340

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

343

404

359

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird verwaltungsseitig empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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