Beschlussvorlage - VO/4/0173/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Baumaßnahme ist bis zum 28.02.2020 entsprechend des Änderungsbescheides vom 01.10.2019 der Verwendungsnachweis dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Fördermittelgeber vorzulegen. Die Fördermittel wurden fristgerecht mit Mittelabruf zum 15.11.2019, unterzeichnet durch den Bürgermeister Herr Korn, abgerufen.

Für die Maßnahme ergab sich 2019 folgende chronologische Abarbeitung:

- Erhalt des Zuwendungsbescheides am 18.03.2019

- 07.05.2019 Beschluss der Stadtvertretung zur Finanzierungsvereinbarung mit Zweckverband

  bezüglich der Regenentwässerung

- Rechtskraft Haushalt 26.07.2019

- Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle mit Submission am 20.08.19

- 25.09.2019 Verlängerung der Nachweispflicht Rechnungslegung beim Fördergeber durch den Bürgermeister beantragt

- 01.10.2019 1. Änderungsbescheid

- 07.10.2019 Erhalt des Änderungsbescheides wurde durch Bürgermeister unterzeichnet

-17.10.2019 Beschluss der Stadtvertretung zur Auftragsvergabe

- 05.11.2019 Auftragsunterzeichnung durch den Bürgermeister und Stellvertreter

-  Bestandteil des Auftrages ist die Erschließung(Wasser) des B- Plan 22, mit ausgeschrieben im Los des ZVG

-  Erschließungsvertrag seitens mit Vorhabenträgers mit ZVG wurde abgeschlossen am 10.10.19

Technologisch müssen vor dem Straßenbau sämtliche Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden.

Auf Grund der Witterungsverhältnisse(Regen) kam es auch zu Verzögerungen, Arbeiten mussten zeitweise eingestellt werden.

Für die Fördermittel, die bis zum 28.02.2020 nicht mit Rechnung belegt werden können, werden nach der ILERL-Richtlinie 5 % über Basiszins Verzugszinsen bis zur Fertigstellung erhoben.

Die Maßnahme ist begonnen, Rechnungen liegen entsprechend dem Bautenstand vor und können im Verwendungsnachweis als Ausgabe nachgewiesen werden.

Die weitere Rechnungslegung erfolgt nach Bautenstand. Für den nicht verbrauchten Geldbetrag werden die Zinsen berechnet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss für die Baußmaßnahme OL Kleinfeld den Bürgermeister zu ermächtigen, die zur Abrechnung der Maßnahme notwendigen Erklärungen und Nachweise zu unterzeichnen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der derzeitige noch zur Verfügung stehende Betrag von 644.433,10 € reduziert sich je nach Baufortschritt um die entsprechenden Abschläge.

Der Basiszinssatz beträgt zur Zeit -0,88 %.

Die sich ergebenden Zinszahlungen werden derzeit auf ca. 6 T€ geschätzt.

Es wird empfohlen den anfallenden Zinsbetrag mit dem Vorhabenträger im Zuge des Erschließungsvertrages zu regeln, da hauptursächlich der Planungs- und ausführungszeitraum des Rohrleitungsbaus für den Vorhabenträger ist.

 

 

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