Beschlussvorlage - VO/2/0097/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma SZ-Bau GmbH spendet der Freiwilligen Feuerwehr Siemz-Niendorf für die Sanierung des Feuerwehrhauses 100,00 EURO.

Gemäß §§ 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 EURO. Die die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Siemz-Niendorf anzunehmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

100,00 EURO für Produk 12600

 

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Anlagen

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