Beschlussvorlage - VO/1/0177/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie erfordert für die Durchführung von Sitzungen besondere Schutzmaßnahmen. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern beantragt, Sitzungen im Umlaufverfahren durchführen zu können. Dem Antrag wurde zugestimmt. Ergänzend wurden vom Städte- und Gemeindetag Hinweise für die Handhabung übermittelt.

 

Es ist zunächst ein Grundsatzbeschluss notwendig, um ein schriftliches Umlaufverfahren zur Beschlussfassung durchführen zu können. Mit dem Grundsatzbeschluss ist auch das konkrete Verfahren festzulegen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, wie folgt vorzugehen:

 

1. Beraten werden nur Angelegenheiten, die keiner ausführlichen Diskussion oder einer               umfangreichen Abwägung bedürfen.

2. Der Vorsitzende entscheidet, ob Angelegenheiten im schriftlichen Umlaufverfahren               entschieden werden.

3. Die Einladung incl. Bekanntmachung erfolgt wie bisher, jedoch mit dem Zusatz „im Umlaufverfahren“.

4. Zu jeder Vorlage wird ein extra Abstimmungsblatt erstellt.

5. Die Abstimmung erfolgt doppelt – a) Umlaufverfahren und b) Beschluss

6. Wenn ein Viertel oder mehr Mitglieder dem Umlaufverfahren nicht zustimmen,

 wird die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Präsenzsitzung gesetzt.

7. Die Abstimmungsblätter sind bis zum Sitzungstag plus 3 Tage 18.00 Uhr per Post (Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg), per Fax (038828 330-175) oder per E-Mail (sitzungsdienst@schoenberger-land.de) an das Amt Schönberger Land zu übermitteln. Später eingehende Rückläufe bleiben bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses unberücksichtigt.

8. Die Verwaltung stellt innerhalb von 10 Arbeitstagen das Ergebnis der Abstimmung fest und erstellt die Niederschrift.

9. Die Veröffentlichung der Niederschrift und des Abstimmungsergebnisses erfolgt im               Ratsinformationssystem.

 

Auch für Sitzungen im Umlaufverfahren wird ein Sitzungsgeld gezahlt. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind zunächst zeitlich begrenzt auf die Gültigkeit der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt auf Grundlage der Entscheidung des Innenministers vom 24.03. 2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses.

 

Das Verfahren wird gem. Nr. 1 bis 9 des o.g. Sachverhaltes durchgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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