Beschlussvorlage - VO/4/0198/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

I. Vorbemerkungen

Bei der Ausarbeitung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes wurden alle

bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und

bewertet um den Entwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu

können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei

der Flächennutzungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander

und untereinander abgewogen.

Der Flächennutzungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung. Die

Auswirkungen der Planung sind nach dem Ergebnis der vorlaufenden Abwägung geringfügig

und rufen keine Beeinträchtigungen für die schutzwürdige Umgebung hervor.

Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf.

(Anlage 2)

Auch in der Begründung erfolgt keine Änderung in Bezug auf die Inhalte der 5. Änderung des

Flächennutzungsplans.

II. Ziel der Vorlage

Die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB und der Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2(2) BauGB zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.
  2. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Lüdersdorf beschließen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.
  5. Die Begründung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 3) wird gebilligt.
  6. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über die Homepage des Amtes Schönberger Land eingestellt ist.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten trägt der Investor durch Regelung im Städtebaulichen Vertrag. Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...