12.10.2021 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow "nordwest...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 19.44 Uhr unterbrochen und TOP 11.1 Grundstückangelegenheit des nichtöffentlichen Teils wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgezogen. (Das Beratungsergebnis und die Beschlussempfehlung sind unter dem TOP 12.1 dargestellt).

 

Um 20.00 Uhr wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt und die öffentliche Sitzung wird mit der Beratung fortgesetzt.

Frau Pahl begrüßt Herrn Schultz vom Planungsbüro IPP und übergibt das Wort an ihn.

Herr Schulz erläutert den Verfahrensablauf sowie die Planungsziele. Die durch den SWB- und Hauptausschuss vorgetragenen Ergänzungen wurden in den textlichen Teil des Vorentwurfes eingearbeitet. Mit dem geänderten Vorentwurf soll nun die TÖB-Beteiligung erfolgen. Frau Pahl berichtet von der Sitzung des SWB-Ausschusses am 21.09. und der Empfehlung an das Planungsbüro zur Alternativprüfung eines Herrenhauses im „alten Ortskern“ von Rosenhagen.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit folgenden Ergänzungen des Planwerks:

        für die Haupt- und Nebenwohnungen entweder je 2 Stellplätze oder zumindest 2+1  Stellplatz vorsehen

        Platz für Besucher-Parken auf dem Grundstück vorsehen (nur für Besucher der Bewohner des Grundstücks)

        erhaltenswerten Baumbestand sichern

        alle Dach-Südseiten +-90° teilweise (zu ca. 50%) mit Solaranlagen versehen

        Glasgiebel-Ausprägungen sinnvoll begrenzen

        Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise vor Ort durchführen

        Baufenster FlSt 65/1 und FlSt 65/2 in Breite und Tiefe anpassen

        vom Grundstück 61 aus keine Ausfahrt zur Straße hin zulassen (dort soll eine Ausweichstelle für den Straßenverkehr hin)

        Gründächer für Carports/Garagen vorsehen

        in der Festsetzung zu Einfriedungen heimische Gehölze /Hecken vorsehen

        Alternativprüfung eines Herrenhauses in möglichst historischem Gutshaus-Stil innerhalb des Baufensters des WA 1 mit maximal 2 Vollgeschossen

 

  1. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

  

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (IPP) übermittelt, mit der Bitte um…

  --> Vorbereitung der Bekanntmachung

  --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 10/2021 erfolgt

- Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung läuft bis einschließlich 08.12.2021

 

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Anlagen zur Vorlage