02.09.2021 - 4 Beratung zur Schaffung einer Skater Anlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Status Beschluss:
- Autorisiert 20.10.2021
- Datum:
- Do, 02.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Mit Eingang vom 20.07.2021 erreichte den Bürgermeister der Stadt Schönberg ein Brief des 10-Jährigen Bruno Dischereit. In diesem Brief wünschen sich die Kinder der Stadt Schönberg einen Skatepark.
Die Ausschussvorsitzende Frau Schoodt begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Bruno Dischereit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
5 |
0 |
0 |
Bruno erläutert den Ausschussmitgliedern seine Vorstellungen, wie ein solcher Skatepark in der Stadt Schönberg aussehen kann. Hierzu hat er recherchiert und teilt mit, dass er sich als möglichen Standort, den Ort des alten Klärwerkes im Bünsdorfer Weg ausgeguckt hat. Als Vergleichsflächen für eine Skateanlage nutzt Bruno die Standorte Lübeck und Grevesmühlen. Eine nutzbare Fläche von 110 m² bis 120 m² wäre wünschenswert und könnte mit Skateelementen aus Beton ausgestattet werden. Hierzu sind entsprechende Entwurfsskizzen von Bruno dem Protokoll als Anlage beigefügt. Weitere Recherchen ergaben, dass sich die Kosten pro Quadratmeter auf 320,00 € bis 500,00 € belaufen könnten.
Hierzu gibt Herr Schlaberg die Wortmeldung, dass in Wismar ein ähnliches Projekt vor kurzer Zeit für 450.000,00 € finanziert wurde und Bruno mit seinen Recherchen gar nicht so falsch liegt. Weiterhin ist die Idee die örtlichen Gegebenheiten eventuell schon zu nutzen, um mögliche Skateelemente zu errichten.
Herr Callies wirft die Frage bezüglich möglicher Fördermittel in den Raum, welche jedoch unbeantwortet bleibt. Die Ausschussmitglieder bedanken sich bei Bruno für die ersten Recherchen und Erläuterungen zu dem Wunsch einer Skateanlage.
Durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales ergeht die Anfrage an das Amt Schönberger Land, ob das benannte Grundstück im Bünsdorfer Weg genutzt werden könnte oder ob sich auf dem Grundstück etwaige Altlasten befinden. Des Weiteren soll durch das Amt Schönberger Land eine Lärmschutzbelastung zum angrenzenden Wohngebiet geprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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574,5 kB
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