07.12.2021 - 5.1 Radweg Groß Neuleben - Duvennest...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 20.01.2022
- Datum:
- Di., 07.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold beginnt mit einleitenden Worten den Tagesordnungspunkt, der in der letzten Gemeindevertreter Sitzung bereits beschlossen wurde.
Frau Prahl vom Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amt Schönberger Land erläutert den geplanten Projektverlauf.
Herr Bürau von der Ingenieurgemeinschaft Storm-Büraum-GdB, Grevesmühlen erläutert seinen Vorentwurf mit den vom Bauausschuss gewünschten Kostenvergleich, geförderte Maßnahme zu einfachen Instandsetzung des Weges.
Die Ausschussmitglieder führen eine Diskussion zu möglichen Ausführungsvarianten Radweg in Asphalt oder Radweg 2 Spuren gepflastert mit befestigten Seiten- und Mittelstreifen.
Der Bauausschuss bittet das Amt, um Prüfung der Kosten für den Ausbau Radweg 2 Spuren gepflastert mit befestigten Seiten- und Mittelstreifen. Für die weitere Projektbearbeitung ist die preisgünstigere Variante zwischen Asphaltierung oder 2 Spuren gepflastert zu nehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss für den Ausbau des Radweges von Groß Neuleben nach Duvennest eine Förderung über das Programm Stadt und Land bis zum 31.12.2021 fristgerecht zu beantragen. Es ist die preisgünstigere Variante zwischen Asphaltierung oder 2 Spuren gepflastert auszuwählen.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsmittel in den Haushalten 2022 und 2023 bereit zu stellen.
Das Amt wird beauftragt sämtliche Vergaben zur Planung und zur Durchführung der Maßnahme zu veranlassen und die Vergabeentscheidung zu treffen. Die Gemeinde erteilt die Aufträge entsprechend ihres Hauptsatzung. An den Bauausschuss wird die Erarbeitung und Entscheidung der Ausführungsplanung auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und Vorgaben des Fördergebers delegiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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53,4 kB
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