21.04.2022 - 9.1 Verwendungsnachweise der finanziellen Fördermit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 29.08.2022
- Datum:
- Do, 21.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu spricht Frau Behr und bemängelt den Verwendungsnachweis vom Verein Haus des Kindes e.V. Sie sieht den Kauf einer Kaffeemaschine nicht im Sinne der Richtlinie zur Vergabe finanzieller Fördermittel.
Frau Behr beantragt eine Rückforderung der Fördermittel in Höhe von 320,00 €. Dies wäre der Differenzbetrag zwischen der geförderten Summe in Höhe von 500,00 € und den nachgewiesenen Mitteln, welcher der Richtlinie entsprechen, in Höhe von 180,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
1 |
3 |
2 |
Weiterhin stellt Frau Backer den Antrag, dem Verein Haus des Kindes e.V. die Gelegenheit zu geben, eine Aufstellung einzureichen, in der die Nutzung der Kaffeemaschine konkretisiert wird und dargestellt wird, welchen anderen städtischen Veranstaltungen die Maschine zu Gute gekommen ist. Weiterhin soll die Aufstellung die entsprechenden Einnahmen der Veranstaltungen beinhalten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg stimmt dem Antrag von Frau Backer zu und empfiehlt, dass der Verein Haus des Kindes aufgefordert wird, eine Aufstellung einzureichen, in der die Nutzung der Kaffeemaschine konkretisiert wird und mit entsprechenden Einnahmen der Veranstaltung belegt ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
6 |
0 |
0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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