21.04.2022 - 9.3 Anbringen von Zusatzzeichen mit dem niederdeuts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Status Beschluss:
- Erledigt 30.06.2022
- Datum:
- Do, 21.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schlaberg fasst den Sachverhalt zusammen.
Herr Callies empfindet das Vorhaben grundsätzlich als positiv ist jedoch der Meinung, dass vorerst die Ortseingangsschilder geändert werden. Hierbei soll das Schild bei den Einfahrten in den Ort Schönberg als „Stadt Schönberg“ ausgewiesen werden. Bei den Einfahrten in einen Ortsteil von Schönberg, sollte das Ortseingangsschild als „Stadt Schönberg – Ortsteil z.B. Retelsdorf“ ausgewiesen sein.
Frau Behr stellt die Frage, ob die 1.400,00 € die Kosten für fünf Schilder oder nur für ein Schild darstellen, während Frau Backer der Auffassung ist, dass die Schilder der dritte Schritt vor dem Ersten sind. Sie ist der Meinung, die plattdeutsche Sprache wieder mehr in die Kindergärten und Schulen integrieren zu müssen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg empfiehlt:
Die Stadt Schönberg beschließt nachfolgende Zusatzzeichen mit der niederdeutschen Ortsbezeichnung unter der Ortstafel anzubringen:
Schönberg – Schönbarg
Petersberg – Petersbarg
Klein Bünsdorf – Lütten Bünsdörp
Groß Bünsdorf – Groten Bünsdörp
Retelsdorf – Retelsdörp
Alle anderen Ortsteilnamen bleiben.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung der Verkehrszeichen 310 der StVO zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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233 kB
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634,5 kB
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