21.06.2022 - 6.4 Satzung der Stadt Dassow über die Entwicklung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 09.09.2022
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lachmann erläutert die Planungsinhalte der Satzung. Es wurde die Ausweisung im Flächennutzungsplan zugrunde gelegt und sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Frau Pahl erläutert die durch den SWB-Ausschuss empfohlenen Änderungen.
Herr Dutschke stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, in diesem Gebiet eine Ferienwohnnutzung auszuschließen. Sodann wird über den Antrag abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, folgende Änderung in die Satzung aufzunehmen:
Die Ferienwohnungsnutzung ist unzulässig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
11 |
0 |
0 |
Frau Pahl bittet sodann um Abstimmung zur geänderten Beschlussvorlage.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage) zu entnehmen.
- Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee (im Folgenden Entwicklungssatzung Harkensee) sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange mit folgenden Änderungen:
- Präambel Punkt 4.3: Verwendung von Holz mit gebrochenem Weiß-, Geld- und Rottönen und naturbelassen zulässig.
- Punkt 4.8: Die Die Aufstellung von Gas- und Ölbehältern auf den der zugehörigen Erschließungsstraße zugewandten Grundstücksseite ist nicht zulässig.
- Ferienwohnungsnutzung ist unzulässig.
- Mit dem Entwurf der Entwicklungssatzung Harkensee soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beschlüsse örtlich bekannt zu machen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Beschlussauszug an zuständigen Planer (PBH) übermittelt mit der Bitte um...
--> Vorbereitung der Bekanntmachung
--> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung
- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 08/2022 erfolgt
- Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung wurde durchgeführt
Anlagen zur Vorlage
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266 kB
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188,9 kB
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3
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77,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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760,5 kB
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