28.06.2022 - 9.5 Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 10.08.2022
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Katy Pleines-Radke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prof. Dr. Huzel übergibt das Wort an Frau Kunde, die eine Zusammenfassung der im Finanzausschuss erarbeiteten Änderungen der Richtlinie vorträgt.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- In der gesamten Richtlinie ist das Wort „Gemeindevorstand“ durch „Gemeindevertretung“ zu ersetzen.
- II Nr. 1: Das Wort „Neuverpachtung“ ist durch das Wort „Verpachtungen“ zu ersetzen.
- III Nr. 1: Die zur Verteilung stehenden Pachtflächen werden durch das Amt Schönberger Land im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der Homepage des Amtes Schönberger Land ausgeschrieben.
- VII Nr. 1: Die Pachtdauer für landwirtschaftliches Kulturland beträgt 12 Jahre.
- VII Nr. 4: Diese Richtlinie ist Bestandteil des Pachtvertrages.
- VII Nr. 5: Die Anpassung des Pachtzinses ist jeweils alle 3 Jahre beginnend mit dem Datum des Vertragsbeginns durch den Verpächter möglich. Näheres regelt der Pachtvertrag. Eine Anpassung erfolgt in Anwendung des Verbraucherpreisindexes.
- VII Nr. 6: Die Gebühren für den Wasser- und Bodenverband trägt der Pächter.
Herr Thiel weist darauf hin, dass die Verwaltung darum gebeten wird, alle Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Alle Pachtflächen sollen ein Vergabeverfahren durchlaufen und eine stillschweigende Verlängerung soll ausgeschlossen sein.
Hierzu sprechen Herr Schulz, Frau Zacharias und Herr Prof. Dr. Huzel.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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