06.09.2022 - 5.2 Analyse und Prüfung der Potentiale kommunaler F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Status Beschluss:
- Erledigt 21.10.2022
- Datum:
- Di., 06.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Sachverhalt.
Hierzu verliest der Ausschussvorsitzende den erläuternden Text, den das Amt Schönberger Land vorbereitet hat:
Bauen heißt immer Eingriff in die Natur, der entsprechend ausgeglichen werden muss. Durch die ökologische Aufwertung von Flächen schafft die Gemeinde vorab eine Art Vorsorgeplanung, z.Bsp. für eigene B-Pläne (B-Plan Nr. 11 Gewerbegebiet).
Durch die Schaffung eines Ökokontos gleicht die Gemeinde bereits vorab diesen Ausgleich aus, indem die Ökopunkte der aufgewerteten Flächen gegen den Bedarf an Ausgleich gegengerechnet werden können.
Der Ablauf wäre wie folgt:
- Beschluss zur Potentialanalyse
- Durchführung der Analyse, um erst einmal zu prüfen, ob sich Flächen für die Herstellung eines Ökokontos eignen
- (Vor-)Planung, wie das Ökokonto aussehen soll (Waldpflanzung, Streuobstwiesen, Magerrasen, o.ä.)
- Genehmigung vom Landkreis (Zustimmungsbescheid)
- Herstellung der Maßnahme gem. Zustimmungsbescheid
- Genehmigung durch den Landkreis (Anerkennungsbescheid)
- Ökopunkte stehen zur Verfügung
- Ökokonto-Maßnahme muss für 25 Jahre instandgehalten werden (Rückschnitte, Mähen usw) – die Gemeinde muss die Kosten für die Herstellung des Ökokontos zunächst selber tragen (Vorkasse).
Sobald die Ökopunkte zur Verfügung stehen, kann die Gemeinde diese Ökopunkte auch verkaufen, wenn die Absicht besteht. Abzuwägen ist immer der eigene Bedarf an Ausgleich gegenüber den finanziellen Einnahmen beim Verkauf von Ökopunkten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf die Durchführung einer Analyse der Potentiale von kommunalen Flächen für die Herstellung von Ökokonten. Die Vergabe der Leistung einschließlich der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung wird an das Amt Schönberger Land delegiert.