18.10.2022 - 8.1 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Status Beschluss:
- Erledigt 02.01.2023
- Datum:
- Di., 18.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stoeter stellt den Antrag des Vorhabenträgers vor. Der Entwurf stößt auf allgemeine Zustimmung. Es wird durch die Ausschussmitglieder angemerkt, dass folgende Punkte im weiteren Verlauf des B-Planverfahrens berücksichtigt werden:
- die Parkplatzsituation ist entsprechend durch den Vorhabenträger zu regeln (keine Stellflächen im öffentlichen Raum möglich)
- die Grundsatzbeschlüsse der Gemeinde zu den Grundstücksgrößen sowie Erreichbarkeit der Parkplätze sind einzuhalten
- es ist ein energieautarker Betrieb der Gebäude als Ziel zu definieren
- die Straße soll ggf. Privatstraße bleiben.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den Antrag.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt
Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ernst-Thälmann-Straße gemäß Antrag (Anlage 1) vom 29. September 2022 vom Grundsatz her zu. Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich Folgekosten hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor Einleitung des Verfahrens für die Beschlussfassung vorzubereiten.
Folgende Punkte sind im weiteren Verlauf zu berücksichtigen:
- die Parkplatzsituation ist entsprechend durch den Vorhabenträger zu regeln (keine Stellflächen im öffentlichen Raum möglich)
- die Grundsatzbeschlüsse der Gemeinde zu den Grundstücksgrößen sowie Erreichbarkeit der Parkplätze sind einzuhalten
- es ist ein energieautarker Betrieb der Gebäude als Ziel zu definieren
- die Straße soll ggf. Privatstraße bleiben.