22.11.2022 - 5.1 Sportplatz Selmsdorf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange vom Ingenieurbüro Möller erläutert den Sachverhalt. Inhalt ist die Instandsetzung der Kunststoffflächen. Es gibt 2 Varianten, über die durch die Gemeinde zu entscheiden ist:

 

Variante 1: Teilsanierung – ‚Retopping‘ d.h. der vorhandene Belag wird vollflächig gereinigt, darauf wird eine Art Versiegelung neu aufgebracht; Erneuerung der Linierung – Stellen, an denen sich der Kunststoffbelag bereits von der unterliegenden Asphaltschicht abgelöst hat, werden großflächig bis auf den Asphalt ausgeschnitten und durch einen Neuauftrag der Haftschicht und der Kunststoffbeschichtung mit Retopping erneuert. Es kann keine Aussage darüber getätigt werden, wie sich die Haftung des bestehenden Kunststoffbelages auf der darunterliegenden Asphaltschicht in der kommenden Zeit verhalten wird. Das Retopping hat keinen Einfluss auf die Haftung zwischen Kunststoffbelag und Asphaltschicht. Der vorhandene Belag ist heute noch ein gängiges System.

 

Variante 2: Vollsanierung - der vorhandene Kunststoffbelag wird vollständig abgezogen bis auf die darunterliegende Asphaltlage, Reinigung der Asphaltschicht, Haftgrund, Aufbringen eines neuen Kunststoffbelages – hohe Langlebigkeit, unabhängig von bestehenden Belag, höhere Kosten als Retopping.

 

Es erfolgt eine angeregte Diskussion zu Kosten und Nachhaltigkeit. Es wird von einer Gesamtfläche Laufbahn und Weitsprunganlage von 3000m² ausgegangen. Die Begehung mit einem Sportplatzsanierer Anfang 2022 hat eine sanierungsbedürftige Fläche von 300m² benannt. Es wird ein Überlegungsansatz von 500/600m² sanierungsbedürftiger Fläche in der Diskussion zu Grunde gelegt.

Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Fördermittelhöhe mit den Bedingungen zu übermitteln. Des Weiteren ist ein Datum zu benennen, bis wann die Gemeinde die Entscheidung übermittelt haben muss.

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Beschluss:

Der Bau-und Umweltausschuss Selmsdorf empfiehlt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt.

Variante 1: Teilsanierung (Retopping und Abfräsen + Neuauftrag an den defekten Stellen)

Der endgültige Termin der Entscheidung ist durch das Amt Schönberger Land dem Bürgermeister mitzuteilen.

Offene Fragen aus dem Angebot Variante 1 Teilsanierung sind über das Büro Möller zur Entscheidungsfindung durch die Gemeinde noch zu klären.

Das Amt Schönberger Land muss gegenüber der Gemeinde die Höhe der Fördersumme von 68 T€ erklären. Gibt es eine Festpreisförderung mit welchem Förderinhalt oder handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung und somit um wieviel Prozent.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0