17.01.2023 - 9.2 Bauarbeiten - Gelände des ehemaligen Konsums

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Wortprotokoll

Frau Strugalla-D’Costa teilt mit, dass die Baugenehmigung zur Errichtung von Reihenhäusern auf dem Gelände des ehemaligen Konsums rechtswidrig sei. Es sei u. a. gegen § 34 BauGB verstoßen worden.

Dazu spricht Herr Prof. Dr. Huzel. Generell steht der Erlass einer Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Herrnburg im Raum.