19.01.2023 - 7.2 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Status Beschluss:
- Erledigt 05.04.2023
- Datum:
- Do., 19.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Planer, Herr Hufmann, erläutert die Notwendigkeit der 10. Änderung.
Im anschließenden Austausch wird darauf hingewiesen, dass die geplante Zufahrt zur Deponie bereits im F-Plan als solche ausgewiesen ist.
Der Gemeinde sollen keine Kosten entstehen, die anfallenden Kosten werden von der IAG Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH übernommen.
Zeitschiene: derzeit Erstellung F-Plan, daraus entsteht ein Vorlauf im Verfahren, in der nächsten Sitzung des BUA und anschließend der GV stellt das Büro Hufmann den neuen Entwurf des B-Planes vor.
Herr Hufmann erklärt, dass in der Betreff-Zeile eine Überarbeitung fachlich erforderlich ist: es hat zu heißen: Aufstellungsbeschluss / Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Das Amt legt zur Beschlussvorlage in der Gemeindevertretersitzung die Anlage als Farbfassung zur besseren Kenntlichkeit bei.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie am Ihlenberg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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359,3 kB
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