02.05.2023 - 4.1 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusamme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Status Beschluss:
- Erledigt 14.06.2023
- Datum:
- Di., 02.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort Herrn Weidlich vom Büro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH aus Lübeck.
Herr Weidlich erläutert zu den Tagespunkten 4.1, bis 4.4 des B- Plan Nr. 12 den gesamten Sachverhalt. Er beschreibt die Anregungen, die überwiegend zu Änderungen in der 6. Änderung des F-Plans und in der 4. Änderung des B-Plans Nr. 12 geführt haben.
Folgende Stellungnahmen wurden eingeholt:
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 6. Änderung des F-Plans
➢ Landkreis vom 08.02.2022
o Als Ausgangsplan ist der letzte rechtswirksame Flächennutzungsplan zu verwenden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 4. Änderung des B-Plans Nr. 12
➢ Landkreis vom 08.02.2022
o Breite Leitungsrecht festsetzen
o Höhe Zaun
o Ausgangssituation Eingrünung gemäß B-Plan Nr. 12
o Eingrünung erforderlich
o Fachbeitrag Artenschutz
➢ Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine vom 24.02.2022
o Keine Erhöhung der Einleitmenge in das Gewässer 3/2/B1
Es erfolgt im Ausschuss eine Diskussion über die Änderungen des B- Plan 12.
Die Tagesordnungspunkte 4.1-4.4 werden gemeinsam besprochen und Fragen durch Herrn Weidlich beantwortet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt:
- Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 werden, wie in dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag aufgeführt, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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