02.05.2023 - 6 Bauhof, weitere Vorgehensweise

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Sachverhalt. Die in der Gemeindevertretung beschlossene Ansiedelung des Bauhofes im neuen Gewerbegebiet soll bestmöglich vorbereitet werden. In diesem Zusammenhang stellt der Bauhofleiter, Herr Boest, eine Vorplanung vom neuen Bauhof selber vor. Neben einem Sozialtrakt sind diverse Hallen und Containerplätze zu errichten. Ein offener Waschplatz ist notwendig. Eine großzügige und ausbaufähige Lagerfläche für verschiedene Schüttgüter, abgegrenzt mit mobilen Lagerwänden (Multibloc-Sicherheits-System-Steinen) sind notwendig. Auch eine Zwischenlagerung von Kleinstmengen Abfall ist entsprechend den gesetzlichen Regeln einzurichten. Um eine bestmögliche Flexibilität bei der Aufstellung von Containern und Lagerflächen zu erhalten ist eine Gesamtfläche des Geländes von 5.000 m² als Mindestmaß notwendig. Für eine schnellstmögliche Genehmigung der Maßnahme im zukünftigen B- Plan mit einer optimalen Lage sollte das Grundstück direkt an der Straße liegen.

Die von Herrn Boest übergebenen Plan- und Bestandsunterlagen werden im Projektordner des Fachbereiches IV abgelegt. Der Fachbereich IV wird für die Erstellung eines ersten Vorentwurfs Kontakt mit einem Architekturbüro aufnehmen. Technische Abstimmungen mit Bauhof und Bauausschuss folgen.

Information nach der Sitzung:

Die schnelle Entwicklung einer Teilfläche aus dem zukünftigen B- Plan für den Bauhof wäre nach Erfahrungen des Amtes eher kontraproduktiv. Um eine schnellere Entwicklung des B- Planes zu erwirken, ist die Wahl eines Teilgebietes für den Bauhof, welches sich im Randbereich direkt an der Straße befindet, sinnvoll.