27.06.2023 - 7.4 Antrag der Fraktion "Die Initiative" - Bildung ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Prof. Dr. Huzel erteilt Frau Zacharias das Wort zur Erläuterung des Antrages.

Frau Zacharias berichtet, dass das Förderprogramm „Lückenschluss“, welches Fördermittel auf Grundlage einer Prioritätenliste vergab, laut Information des regionalen Planungsverbandes, eingestellt wurde. Das Förderprogramm „Stadt und Land“ wurde jedoch bis 2028 verlängert und die zur Förderung des Radverkehrs zur Verfügung stehenden Mittel sogar aufgestockt. Um hieraus Fördermittel zu erhalten, müssen im Wesentlichen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Planung der Fördermaßnahme muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes erfolgen.
  • Die Maßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotentiales vom Auto auf das Fahrrad ausweisen.

Hierfür ist kein Planungsbüro erforderlich. Diese Konzepte können im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeitet und erstellt werden, so Frau Zacharias. Ziel ist es, ein sicheres Wegenetz von allen Ortschaften zum Grundzentrum zu erarbeiten. Das Förderprogramm sieht hierfür sogar Fördermittel für einen erforderlichen Grundstückserwerb vor.

Herr Arnold meldet sich zu Wort und berichtet, dass Förderanträge durch die Verwaltung gestellt werden und es bereits eine Prioritätenliste hierzu gibt. Die Ausarbeitung dieser Maßnahmen erfolgt im Bauausschuss.

Herr Harder erhebt das Wort und weist darauf hin, dass die Ergänzung des Landschaftsplanes diesbezüglich schon lange gefordert wird.

Die Bearbeitung durch den Bauausschuss ist völlig ausreichend, eine gesonderte Arbeitsgruppe ist somit nicht erforderlich. Beteiligungen bzw. Anregungen im öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses sind jederzeit möglich.

Frau Strugalla-D’Costa äußert hierzu, dass eine Beteiligung von Fahrradfahrern, die den alltäglichen Problemen ausgesetzt sind, an dieser Arbeitsgruppe als sinnvoll und vorteilhaft erscheint, um ein sicheres Radfahren zu fördern und immer wieder auftretende Unfälle zu vermeiden.

Herr Prof. Dr. Huzel weist darauf hin, dass die Gemeinde in diesen Punkten keineswegs untätig ist. So ist im Bereich des Palinger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt. Jedoch kann die Gemeinde diese Maßnahmen nicht eigenständig entscheiden und ist auch von Genehmigungen abhängig. So wurde in Herrnburg die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung leider abgelehnt, da es in diesem Bereich eine Bedarfsampel und eine Geschwindigkeitstafel gibt.

Da sich anschließend hierzu wiederholt gleichlautende Diskussionen ergeben, wird gemäß Geschäftsordnung der Gemeinde Lüdersdorf über die Einstellung der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt abgestimmt:

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Beschluss zur Einstellung der Beratung:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf schließt -gem. Geschäftsordnung der Gemeinde- die Beratung zum Tagesordnungspunkt 7.4.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltungen

11

0

4

 

Beschluss zum TOP 7.4

Die Gemeindevertretung beschließt die Erarbeitung eines „Radwegekonzeptes“. Hierfür wird eine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern des Bauausschusses und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung gebildet, um gemeinsam auf der Grundlage schon vorhandener Teilkonzepte und Entwürfe, ein das Gemeindegebiet vollständig umfassendes, förderfähiges Radwegekonzept zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung

6

8

1

 

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Anlagen zur Vorlage