20.07.2023 - 6.1 Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 10 "Flöhkamp"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert den Sachverhalt: Die 3. Änderung zum rechtskräftigen B-Plan beinhaltet die Erschließung der Bebauung in der 2. Reihe. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird in der Lage zugunsten der dahinterliegenden Grundstücke geändert. Die Erreichbarkeit einer privaten Garage auf dem Flurstück 241/1 ist zu sichern.

Für das in Anlage 1 bezeichnete Flurstück 240 fand in 08/2022 eine Vermessung zur Grundstücksteilung in FlSt. 240/1 und 240/2 statt.

Der Städtebauliche Vertrag soll mit Vertragsbestandteil werden.

Die vorhandene Heckenstruktur entspricht nicht der Festsetzung des B-Planes.

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“ gemäß Antrag (Anlage 1) vom 20. Januar 2023 vom Grundsatz her zuzustimmen.

Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen. Die Kosten des Verfahrens hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor Einleitung des Verfahrens für die Beschlussfassung vorzubereiten. 

Die Eintragung eines Geh- und Fahrrechtes als Dienstbarkeit zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer des FlSt. 241/1 zum Erreichen der Garage auf dem FlSt. 241/1  muss als Anlage dem Städtebaulichen Vertrag beigelegt werden und wird somit Vertragsbestandteil zwischen Gemeinde und Vorhabenträger.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0