22.02.2024 - 9 Beratung zur Nutzung der Parktaschen im Wohngeb...

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Wortprotokoll

Die Parktaschen werden inzwischen in allen Wohngebieten häufig zum dauerhaften Abstellen von Wohnmobilen, Hänger oder Zugmaschinen genutzt. Es ist eine Rücksprache mit dem Amt erfolgt, welche Möglichkeiten es gibt, um das Parken für PKW und Besucher zu garantieren. Als Ergebnis zeigt sich, dass diese Bereiche nur für das Befahren und Parken von PKW zulässig erklärt werden. Das bedeutet, dass für das Befahren mit Nicht-PKW (LKW) eine Sondergenehmigung eingeholt werden muss.

Es ergeht eine angeregte Diskussion. Die Frage kommt auf, ob die Gemeinde eine Parkfläche für Wohnmobile und Wohnanhänger schaffen will. Die Regelung soll für alle Wohngebiete und das alte Dorf gelten.

Das Thema soll in der Gemeindevertretersitzung aufgegriffen werden.

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Beschluss:

Der Bau-und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

Die Gemeindevertetung Selmsdorf beschließt, die Parktaschen in allen Wohngebieten dienen ausschließlich zum Parken von PKW. Andernfalls ist eine Sondergenehmigung beim Amt Schönberger Land einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

0

2

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Antrag auf verkehrsrechtliche AO wurde beim LK NWM gestellt