22.02.2024 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 38 "Brennereiweg" der Stadt D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Status Beschluss:
- Erledigt 23.04.2024
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Rike Friedrich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lachmann vom Planungsbüro Hufmann erhält einstimmig Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt.
Es werden im nachfolgende Themen nach der Vorentwurfsbeteiligung näher von Frau Lachmann dargestellt:
- Rinderanlage seit 2013 stillgelegt. Daher gibt es keinen Bestandsschutz.
- Das Bestandshaus im Plangebiet steht unter Denkmalschutz. Daher entfällt hier ein Baufeld.
- Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Der Verdacht auf Altlasten hat sich nicht bestätigt.
- Es wurden 4 öffentliche Stellplätze ergänzt.
- Die Anzahl der Wohneinheiten wurde auf 1 runtergesetzt.
- Die Grundstücksteilungen im Plan sind rausgefallen, es bleibt jedoch eine MIndestgröße von 800 m² in den festsetzungen enthalten.
- Es wurden Aussagen zu Niederschlagswasser sowie der Trinkwasserschutzzone III ergänzt.
- Die Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung wurde angepasst. Die überarbeitete Version wird zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung versendet.
Frau Bürgermeisterin Pahl bittet zudem das Planungsbüro Hufmann um Teilnahme an der Stadtvertretersitzung am 19.03.2024.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt der Stadtvertretung unter fogenden Anpassungen in Text und Begründung:
- Blockbohlenhäuser sind nicht zulässig.
- Begründung S. 8 unter Bauweise und überbaubare Grunstücksflächen, erster Absatz, ist Satz 2 "Die Gebäudelänge darf höchstens 50 m betragen." zu streichen.
- Begründung, S. 13 unter Punkt 4.3 - Energieversorgung und Telekommunikation ist der Satz 3 zur erdgasunabhängigen Energie- und Wärmeversorgung vor Satz 2, der Erdagsversorgung, zu setzen und das Wort "jedoch" im Satz zu streichen.
- Begründung S. 20 Landschaftsplan ist zu berichtigen.
Für den Plangeltungsbereich liegt kein Landschaftsplan vor.
den nachfolgenden Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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15,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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14,6 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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