21.03.2024 - 2 Zusammenarbeit mit der LEKA - Vorstellung von F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Status Beschluss:
- Autorisiert 24.05.2024
- Datum:
- Do., 21.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Greer von der LEKA erläutert das Förderprogramm. Seine Präsentation wird er im Anschluss an den Bürgermeister, Herrn Kreft, übersenden, so dass der Inhalt allgemein zur Verfügung stehen wird.
Bei dem Förderprogramm KIK ‚Natürlicher Klimaschutz in Kommunen‘ handelt es sich um ein Programm, wobei die KfW einen Zuschuss von 80% - 90% gewährt. Ziel ist das naturnahe Gestalten von Grünflächen und die Stärkung der heimischen Artenvielfalt. Die Mittel sind für Sach- und Personalkosten gedacht. Somit können Weiterbildungsmaßnahmen wahrgenommen werden. Das Programm läuft bis 2026, jedoch sind die Mittel nur im bereitgestellten Umfang verfügbar. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Es gibt drei Module im Förderinhalt, die auch miteinander kombiniert werden können:
Modul A – Umstellung auf naturnahes Grünmanagement
Modul B – Pflanzung von Bäumen – inkl. der Kosten für 3 Jahre Pflege
Modul C – Schaffung von Naturoasen – inkl. Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Reduzierung der Mähgänge zur Erhöhung der Biodiversität in Bezug auf bisher gewohntes Erscheinungsbild einer kurz gemähten Grünfläche); ebenso anzuwenden auf Parks, Kleingewässer wie Sölle, Löschteiche oder Gewässer in Ortsrandlage
Die Zusammenarbeit kann auch gemeindeübergreifend stattfinden.
Es kann eine Weiterleitung an Stadtwerke, Vereine, Kirchen oder auch an Wohnungsgesellschaften erfolgen.
Fragen aus dem Ausschuss werden besprochen, hier z.B.
- Allee des Landkreises – Straße nach Dassow – Aufpflanzung von Lücken
- Dorfpark – vorhandenen Baumbestand in Hinblick auf das Alter der Bäume verjüngen durch Anpflanzung
- Um die Kirche ist alter Baumbestand vorhanden – ebenfalls Verjüngung überdenken
Hinweis der LEKA: der Kreis ist nicht antragsberechtigt
Fragen zur Art der Antragstellung werden besprochen, ebenso das Haushaltsmittel zur Antragstellung bereits geklärt sein müssen, auch um den Finanzierungsplan im Antragsformular erklären zu können.
An das Amt wird die Aufgabenstellung übergeben zu klären, welche Vergabeverfahren bis zur Antragstellung bereits stattgefunden haben müssen, um die Kostensicherheit vorweisen zu können. Sofern keine Förderung erteilt wird, dann muss das Vorhaben auch nicht umgesetzt werden.