23.04.2024 - 7.1 Projektantrag auf Leadermittel zur Umgestaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.06.2024
- Datum:
- Di., 23.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christina Langer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.
Die „neue Beschlussempfehlung“ wird diskutiert. Fazit ist, dass die im Haushalt 2024 eingestellten Mittel nicht ausreichend sind.
Der Bürgermeister bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung für das Rederecht von Frau Vicent.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
15 |
0 |
0 |
Frau Vicent meldet sich zu Wort und erläutert kurz die Sachlage. Der Antragsteller ist nunmehr der Verein und nicht mehr die Gemeinde. Dadurch gibt es weniger Fördergelder, Höchstbetrag der Kosten = 200.000 € davon 80 % = 160.000 € Fördermittel.
Der Bürgermeister verliest den neuen Beschlusstext.
Beschluss:
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt, grundsätzlich das Förderprojekt „Umgestaltung des Dorfbegegnungsplatzes sowie Schulhöfe in Wahrsow und Herrnburg“ zu unterstützen. Antragsteller und verantwortlich für das Förderprojekt ist die Schule bzw. der speziell für dieses Projekt in Gründung befindliche gemeinnützige Verein.
Zudem stellt die Gemeinde Lüdersdorf für das Projekt und die Dauer der Zweckbindung die erforderlichen Grundstücke/ Flächen zur Verfügung.
Für die Abwicklung des Projektes ist zwischen Schule/ Projektverein und der Gemeinde Lüdersdorf eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Amtsverwaltung wirkt unterstützend im Vergabeverfahren, der Fördermittelbeantragung und der Nachweisverwendung mit.
Die Gemeinde Lüdersdorf stellt die erforderlichen Haushaltsmittel für das Schulprojekt gemäß nachfolgender Finanzierungsdarstellung für das Schulprojekt zur Verfügung.
Die Finanzierung des Projektes stellt sich sodann wie folgt dar:
Gesamtkosten (brutto) |
Gesamtkosten (netto) |
Förderung |
Fördersumme |
Eigenanteil |
Nationale Kofi |
247.740,00 |
208.184,87 |
80 % (netto) |
166.547,90 160.000 € |
81.192,10 87.740 € |
33.309,58 32.000 € |
Die bereits im Haushalt 2024 eingestellten Mittel für das Projekt decken derzeit den Gesamtrahmen der Kostenschätzung nicht ab.
Aufgrund der veränderten Förderquote von 80 % netto für den Förderverein erhöht sich der Eigenanteil um 6.870,10 € brutto. Die nationale Kofinanzierung reduziert sich hingegen um 1.374,02 €.
Als Deckungsquelle sind die fehlenden Mittel aus 7/ 12600/ 096/ 16 in die HHST 7/ 21501/ 096 Projekt 49 umzubuchen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend in den Haushaltsjahren 2024-2026 einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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75 kB
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