18.04.2024 - 11 Prioritätenliste Straßenunterhaltung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt mit Auflistung der Thematisierung der Arbeitsbereiche.

Zu den erforderlichen Bankettarbeiten wird der südliche Bereich des Landweges von Selmsdorf nach Sülsdorf ‚An der Beck‘ erwähnt, Wildschweine haben die Bankette zerwühlt.

Es ergeht ein Austausch zur vorhandenen Ausführung der Oberfläche des Belages.

Zu den wassergebundenen Wegen soll die Auflistung noch ergänzt werden um die Gemarkung Hof Selmsdorf, Am Dorfplatz mit den erforderlichen Arbeiten. Die Auflistung der Risssanierung ist zu ergänzen um den Radweg an der Mecklenburger Straße von der Ampelkreuzung bis zur Einfahrt Fa. Merxx. Zu den Geh- und Radwegsanierungen ist der Eigentümer im Bereich der Dr.-Leber-Straße durch das Amt zu prüfen und damit die Zuständigkeit.

Zu den Asphaltierungsarbeiten erfolgt ein reger Austausch. Für die Bereiche Selmsdorf ‚Tannenweg – Wendehammer‘ und Zarnewenz ‚Dorfstraße – Wendehammer‘ wird als Ausführungsart DSK entschieden. Die Ausführung OB soll nicht umgesetzt werden.

 

Der Textauszug der Beschlussvorlage, dass die Prioritätenliste jährlich mit dem Bürgermeister fortgeschrieben wird, ist gemäß Beschlusstext verstanden und beschlossen, indem die Gemeindevertretung die Prioritätenliste beschließt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
  2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
  3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen und Straßen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
  4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
  5. Die Asphaltarbeiten sollen als DSK ausgeführt werden.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage