28.05.2024 - 8.8 Herstellung Wendeanlage Mühlenstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt. Eine Wendeanlage ist erforderlich, es erfolgt eine Abstimmung mit dem Zweckverband.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt am Ende der Mühlenstraße eine Wendemöglichkeit herstellen zu lassen. Mit dem Zweckverband Grevesmühlen ist eine Vereinbarung zur Sicherung der öffentlichen Nutzung der erforderlichen Flächen abzuschließen. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt das Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung durchzuführen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

nach Bewilligung und Sicherstellung der Haushaltsmittel wird die Maßnahme umgesetzt

 

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Anlagen zur Vorlage