28.05.2024 - 8.3 Satzung über den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Lüd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt.

Der Bauausschuss empfiehlt, dass die Traufseite der Dächer nach Süden gebaut werden.

Frau Patzelt erläutert, dass bei den Gebäuden der Allgemeinen Wohngebiete 1 (WA1) die Firstrichtung parallel zur Mühlenstraße vorgesehen ist. Im WA2 ist keine Festlegung.

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf den Entwurf gefertigt. Das Planverfahren wird nach dem Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) als zweistufiges Regelverfahren weitergeführt. Von den Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 BauGB macht die Gemeinde keinen Gebrauch.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich „An der Mühlenstraße“ für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:

- im Norden: durch die Mühlenstraße sowie den rückwärtigen Teil der Grundstücke

Mühlenstraße 41, 43 und 47, 

- im Osten: durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 49,

- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen: durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 39

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  2. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

2

0

 

Frau Patzelt, Herr Czosnek und ein Einwohner verlassen die Sitzung.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt erfolgt

- Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung wurden durchgeführt

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Anlagen zur Vorlage